iqspeedy hat geschrieben:Hi Peter,
es ist extrem schwer rauszukriegenwas nun wirklich sein kann und sein darf. Das MVG Dokument habe ich auch gefunden. Mein FTH bietet mir eine AHK an, sagt aber, dass ich einen Hänger nicht ziehen darf und das Ding zur DEKRA Abnahme muss. Was man am Ende wirklich hat kann einem Keiner sagen. Auch nicht ob das Ding mit der Toyota Heckschürze noch passt. ...
Hi,
eigentlich ist es einfach zu sagen was kann und was darf:
Da du ein Gutachten hast,
darfst du --- rechtlich
darfst du ohne Einschränkungen das Fahrzeug mit Anhänger betreiben. Da kann dein Händler sagen was er will. Da er aber natürlich die Toyotaseite vertritt, muß er sich in seinen Aussagen distanzieren, da Toyota eine AHK nicht für "gut" befindet. Was aber Rechtlich keine Auswirkungen hat, da dies über das Gutachten/Abnahme abgedeckt ist. Er wird dich bezüglich Garantie und Kulanz jedoch nicht unterstützen.
Ob es das Fahrzeug
kann, wird die Erfahrung zeigen.
Zur Heckschürze:
Auch wenn sie nicht expilzit im Gutachten ausgeklammert wird, denke ich, daß man es eher lassen sollte.
Da du in die "normale" Schürze schon einen Auschnitt machen musst, muß dieser Ausschnitt natürlich auf die Heckschürze übertragen werden. Inwieweit diese dann an Stabilität verliert ist tatsächlich unklar. Der Zugang zur Steckdose dürfte mit Schürze schwierig werden. Ohne Umbau der Halterung wohl nicht machbar.
Der Abstand des Kugelkopfes zum Fahrzeug ändert sich durch die Schürze nicht. Also von der Seite keine Einschränkung.
Was nicht geht, ist AHK in Verbindung mit Tieferlegung (lt. Gutachten).
Fazit:
Man kann und darf ...nur, ob man will?