von Sunseeker » Dienstag 7. April 2009, 13:37
Wenn du nicht reparieren läßt, hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich der 20 € Restwert. Solltest du für den Schrott mehr als 20 € erhalten, bist du verpflichtet, deiner Versicherung den Mehrbetrag zu erstatten. Deine Versicherung wird dir vom Auszahlungsbetrag noch die Mehrwertsteuer abziehen, die du nur dann noch erhälst, wenn du für das Geld auch einen Ersatzwagen kaufst.
„Ich glaube an das Pferd. Das Auto ist eine vorübergehende Modeerscheinung.“
– Wilhelm II (1859–1941), deutscher Kaiser und König von Preußen