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Schadensregulierung bei wirtschaftlichem Totalschaden

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Schadensregulierung bei wirtschaftlichem Totalschaden

Beitragvon rummimausi » Mittwoch 3. August 2011, 19:20

Hallo Leute!

Vielleicht kann mir einer oder eine von euch weiterhelfen.

Mein Großer erlitt vor geraumer Zeit einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ist es üblich das die Regulierung über den Händler geht und die Selbstbeteiligung an selbigen zu entrichten ist.
Womit ich auch nicht ganz klar komme ist der Restwert, wer kommt hierfür auf? Sprich was ist wenn der Händler das defeckte Auto nicht zum Restwert, den die Versicherung angesetzt hat, verkaufen kann? Trägt die Versicherung dann diesen Wert oder such diese dann solange nach einem Käufer bis ein "mögliches Opfer" gefunden wird?
Oder man bekommt doch die Mwst erstattet wenn man einen neuen kauft oder erwirbt, von welchem Wert errechnet diese? Geht man vom Fahrzeugpreis des alten oder des neuen aus?
Die ganze Schadensregulierung ist total undurchsichtig für den Laien. Hilfe!
Unser Händler ist uns da auch keine große Hilfe, und die Versicherung verweist immer nur an den selbigen.
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Re: Schadensregulierung bei wirtschaftlichem Totalschaden

Beitragvon baiertaler » Mittwoch 3. August 2011, 19:43

Hallo rummimausi,
ist das Fahrzeug geleast o.ä. Ansonsten wüsste ich nicht, warum der Händler es abwickeln sollte/müsste.
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Re: Schadensregulierung bei wirtschaftlichem Totalschaden

Beitragvon Nera » Donnerstag 4. August 2011, 01:10

ja, Leasingfahrzeug wäre mir jetzt auch eingefallen.
Oder hast du irgendwas unterschrieben, eine Art Abtrittserklärung wie es bei Unfallschäden gern gemacht wird
damit die Versicherung nur direkt mit der Werkstatt korresponiert.
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Re: Schadensregulierung bei wirtschaftlichem Totalschaden

Beitragvon rummimausi » Donnerstag 4. August 2011, 06:14

Er war finanziert und nein ich habe keine Abtrittserklärung unterschrieben.
Komme mir nur etwas über den Tisch gezogen vor weil die Ablösesumme geringer ist wie der regulierte Schaden.
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Re: Schadensregulierung bei wirtschaftlichem Totalschaden

Beitragvon RedIQ » Donnerstag 4. August 2011, 07:06

Du arbeitest ja auch nicht umsonst. Etwas wird der Händler für seine Bemühungen von der Regulierungssumme abziehen. Er hat ja auch Ausgaben, die letztendlich immer der Kunde mitbezahlt (Lohnkosten, Strom, Ladenmiete). Das ist eigentlich legitim.
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Re: Schadensregulierung bei wirtschaftlichem Totalschaden

Beitragvon baiertaler » Donnerstag 4. August 2011, 08:20

rummimausi hat geschrieben:Er war finanziert und nein ich habe keine Abtrittserklärung unterschrieben.
Komme mir nur etwas über den Tisch gezogen vor weil die Ablösesumme geringer ist wie der regulierte Schaden.

Die Finanzierung lief noch, nehme ich an. Ist da vllt. etwas mit angebunden?
Der Händler macht Dir im Normalfall ein etwas schlechteres Angebot (bzw. verrechnet seine Unkosten ab) als bei einem Privatverkauf.
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Re: Schadensregulierung bei wirtschaftlichem Totalschaden

Beitragvon SkinDiver » Donnerstag 4. August 2011, 08:54

Kenne mich da zwar gar nicht aus, aber bei einem finanzierten Fahrzeug gehört, das Fahrzeug doch eigentlich der Toyota Bank (die haben ja auch den Fahrzeugbrief).
Also bekommst du doch eh kein Geld, sondern der Restwert geht direkt an die Bank um die offene Summe zu begleichen.

Oder sehe ich das falsch?

Ansonst kenne ich das eigentlich so:
Wagen Schrott - Versicherung lässt den Wiederbeschaffungswert schätzen - Versicherung fragt ob du den Schrott behalten möchtest, wenn ja ziehen Sie von der Summer den Schrottwert ab und du bekommst das dann.
Wenn nein geht der Schrott an die Versicherung und du bekommst den kompletten Wiederbeschaffungswert.
Gruß
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Re: Schadensregulierung bei wirtschaftlichem Totalschaden

Beitragvon Nera » Donnerstag 4. August 2011, 09:32

ich würde mich da nicht so abspeisen lassen wenn dir das komisch vorkommt.
Die sollen dir das konkret erklären und aufzeigen wie die entsprechenden Werte zusammen kommen.
Spekulationen helfen da nicht. Notfalls würd ich mich da mal beraten lassen. Vielleicht kann dir der
Verbraucherschutz oder so eine Institution helfen.
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