von rummimausi » Mittwoch 3. August 2011, 19:20
Hallo Leute!
Vielleicht kann mir einer oder eine von euch weiterhelfen.
Mein Großer erlitt vor geraumer Zeit einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ist es üblich das die Regulierung über den Händler geht und die Selbstbeteiligung an selbigen zu entrichten ist.
Womit ich auch nicht ganz klar komme ist der Restwert, wer kommt hierfür auf? Sprich was ist wenn der Händler das defeckte Auto nicht zum Restwert, den die Versicherung angesetzt hat, verkaufen kann? Trägt die Versicherung dann diesen Wert oder such diese dann solange nach einem Käufer bis ein "mögliches Opfer" gefunden wird?
Oder man bekommt doch die Mwst erstattet wenn man einen neuen kauft oder erwirbt, von welchem Wert errechnet diese? Geht man vom Fahrzeugpreis des alten oder des neuen aus?
Die ganze Schadensregulierung ist total undurchsichtig für den Laien. Hilfe!
Unser Händler ist uns da auch keine große Hilfe, und die Versicherung verweist immer nur an den selbigen.
mystic schwarz mit Plus und Diesel