Aktuelle Zeit: Sonntag 7. Dezember 2025, 02:41 Erweiterte Suche
Moderatoren: baiertaler, SkinDiver



special1986 hat geschrieben:Mit einer Vergleichbaren Eintragung wäre es noch möglich, oder eben Karosseriearbeiten.
Ein Gutachten für Felgen mit einer ET von 23 wäre auch was möglich

Trifft aber nicht zu, wenn in einem der Gutachten steht "nicht in Kombination mit Fahrwerksänderungen", und sowas schreiben die gerne rein. Dann ist es meiner Ansicht nach §21, auch wenn für alle Teile Einzelgutachten vorliegenNera hat geschrieben:Wenn du für die Tieferlegung, die Felgen und Platten jeweils ein Gutachten hast nach §19 in welchem der IQ gelistet ist, ist das normalerweise keine Eintragung nach §21.


special1986 hat geschrieben:An dem Artikel im angehängten Abschnitt hat er sich gestört.
Da meine Felge breiter ist, die Bereifung auch breiter ist, und die ET insgesamt dann auch geringer ist.
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von
geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit Teilegutachten oder ABE).



special1986 hat geschrieben:Lese ich das jetzt richtig raus, das ihr der Meinung seid ich soll nochmal zu einer anderen Prüfstelle fahren?
hartmutschoen hat geschrieben:Die Prüfungen: Ist schon witzig wie die das machen, man sollte nur nicht zu auffällig schmunzelnBei meiner Abnahme fährt man auf dem Hof ein paar "Achten", unbeladen versteht sich
Bei Deiner setzt man sich in den Kofferraum
Bei SkinDiver schaut man, ob die Hand noch dazwischen paßt
![]()
![]()
Vor einiger Zeit hab ich mal einem Dekra Mann zugesehen und das fand ich schon sinniger: Er ist mit einem Rad auf einen großen Keil gefahren, so daß der Wagen diagonal einfedert. (Also das was Nera gerade geschrieben hat.)

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast