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Als nächstes §21

Rund um das Tunen des Toyota iQ's

Moderatoren: baiertaler, SkinDiver

Re: Als nächstes §21

Beitragvon Lexington » Donnerstag 18. August 2016, 11:30

Oh. Ok. Hatte ich nicht erwartet, sah ein bisschen schmäler aus.
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Re: Als nächstes §21

Beitragvon hartmutschoen » Donnerstag 18. August 2016, 13:30

Die im Gutachten genannte Grenze ET30 hängt irgendwie mit der normalerweise max. zulässigen 2% Spurverbreiterung zusammen.
Der eine oder andere fährt dennoch ET25 (SkinDiver z.B. ET45 mit 20mm Spurplatten, allerdings 175er Reifen).
ET23 haben wir, wie Du an den 6 erwähnten Info-Threads siehst, noch nicht.

Alternativ kannst Du Deine Radbolzen tauschen und es bei 10mm Spurplatten (DRS) belassen.
Möglichkeiten gibt es schon ;) Ggf. spricht Deinen Prüfer nochmal gezielt darauf an.
Du kannst auch mal zur Dekra fahren, was die in ihrer Datenbank haben. Die dürfen zwar nur in Ostdeutschland nach §21 eintragen, aber vielleicht ist was hilfreiches dokumentiert.

:arrow: Deine Felgen (ohne Spurverbreiterung) sind grundsätzlich eine schon bekannte Dimension. Schick bitte dennoch an SkinDiver eine PN, damit er den Hinweis "keine Arbeiten nötig" nachpflegen kann.

PS: Gestern hast Du irgendwo ET 37 geschrieben, ich glaube das sollte ET 38 heißen ? Korrigiert Du das mit dem Ändern-Button...
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Re: Als nächstes §21

Beitragvon special1986 » Donnerstag 18. August 2016, 20:07

Ja stimmt da hast sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Habe ich korrigiert.

Das mit der Dekra ist noch eine Idee ja.
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Re: Als nächstes §21

Beitragvon Nera » Donnerstag 18. August 2016, 23:51

special1986 hat geschrieben:Mit einer Vergleichbaren Eintragung wäre es noch möglich, oder eben Karosseriearbeiten.
Ein Gutachten für Felgen mit einer ET von 23 wäre auch was möglich


Für mich mal zum besseren Verständnis: an was hat sich denn jetzt der TÜVer gestört? Das es kein Gutachten für die Platten gibt in denen die zulässige ET inkl. Platten gelistest ist? Oder schleift es beim Verschränken an irgendeiner Stelle?
Der Hinweis Karosseriearbeiten zu tätigen deutet auf Schleifen hin, beheben aber nach der Durchführung nicht dein Problem mit dem Gutachten.
Wenn du für die Tieferlegung, die Felgen und Platten jeweils ein Gutachten hast nach §19 in welchem der IQ gelistet ist, ist das normalerweise keine Eintragung nach §21. Das darf dann auch die Dekra, GTÜ oder wie die Vereine alle heißen. Ich würde da mal freundlich nachfragen ob eine Eintragung möglich ist. (Vorausgesetzt es liegt wie gesagt nicht an der Freigängigkeit)
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Re: Als nächstes §21

Beitragvon hartmutschoen » Freitag 19. August 2016, 01:08

Nera hat geschrieben:Wenn du für die Tieferlegung, die Felgen und Platten jeweils ein Gutachten hast nach §19 in welchem der IQ gelistet ist, ist das normalerweise keine Eintragung nach §21.
Trifft aber nicht zu, wenn in einem der Gutachten steht "nicht in Kombination mit Fahrwerksänderungen", und sowas schreiben die gerne rein. Dann ist es meiner Ansicht nach §21, auch wenn für alle Teile Einzelgutachten vorliegen :roll:

@special1986: Laß die TÜV-Jungs auch nach den anderen Motorisierungen in der Datenbank suchen:
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Re: Als nächstes §21

Beitragvon special1986 » Freitag 19. August 2016, 07:42

An dem Artikel im angehängten Abschnitt hat er sich gestört.
Da meine Felge breiter ist, die Bereifung auch breiter ist, und die ET insgesamt dann auch geringer ist.

Nachdem wir zu dritt im Kofferraum bzw Kofferraumkante gesessen haben war er sich fast sicher das es unendlich ist.
Allerdings hätte ich noch zu einer anderen TÜV Stelle geschickt wo sie das Auto mit der max. Zuladung befüllt hätten.
Und dann beim fahren schauen würden ob etwas schleift.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Als nächstes §21

Beitragvon Nera » Freitag 19. August 2016, 09:53

special1986 hat geschrieben:An dem Artikel im angehängten Abschnitt hat er sich gestört.
Da meine Felge breiter ist, die Bereifung auch breiter ist, und die ET insgesamt dann auch geringer ist.

Ich würde mal davon ausgehen, dass der Prüfer nicht zum ersten Mal Spurplatten einträgt. Im Abschnitt H2 steht drin was zu tun ist wenn die Rad-/Reifen-Kombination nicht gelistet ist im Gutachten. Klar ist es dann vom "Wollen" des Prüfers abhängig.

Das hab ich jetzt auch noch nicht gehört, dass eine Überprüfung während einer Testfahrt gemacht wird.
Ich kenn das nur so, dass das Fahrzeug verschränkt wird :?

@Hartmut: Ich hab auch schon ein Fahrwerk bei der Dekra eintragen lassen mit einer Rad-/Reifen-Kombination welche vorher per Einzelabnahme beim TÜV eingetragen wurde.
Bei den Spurplatten im Gutachten (welches übrigens für alle IQ-Modelle einheitlich ist) steht drin:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von
geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit Teilegutachten oder ABE).
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Re: Als nächstes §21

Beitragvon hartmutschoen » Freitag 19. August 2016, 10:08

Erstens mal ist da ein Tippfehler drin (muß 175/60 R16) heißen :o ...

Zum anderen sind das Beispiele, die keinen allzu großen Einfluß auf den Sachverstand des Prüfers haben sollten ;)
Daher nennt es sich "Hinweise" in der Überschrift. Ein Hinweis ist keine zu erfüllende Auflage.
Konkret ist in diesem Abschnitt die Kombinierbarkeit mit der Serienbereifung beschrieben, also bei Abnahme nach $19. Du hast aber eine Sonderbereifung. Soll heißen: Dieser Abschnitt ist in Deinem Fall irrelevant. Da steht ja nicht, daß "ausschließlich" diese Kombinationen zulässig sind.
Zitat aus Auflage H2) "Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Freigängigkeit,
Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
"

Wenn er sich an der ET-Grenze ET30 an sich gestört hätte, würde ich das ja noch einsehen.
Bloß wo steht die ET-Grenze im Gutachten? Nirgends, die steht nur auf der Webseite von H&R :o

@Nera: Macht ja auch Sinn. Eine Tieferlegung ändert nichts an der Geometrie beim Einfedern, solange nicht die Federwege vergrößert werden :mrgreen:

Der Prüfer: Sollte in erster Linie ein Sachverständiger sein, und nicht zufällig kommt das von "Sachverstand".

Die Prüfungen: Ist schon witzig wie die das machen, man sollte nur nicht zu auffällig schmunzeln :lol: Bei meiner Abnahme fährt man auf dem Hof ein paar "Achten", unbeladen versteht sich :mrgreen: Bei Deiner setzt man sich in den Kofferraum :mrgreen: Bei SkinDiver schaut man, ob die Hand noch dazwischen paßt :mrgreen: :mrgreen:
Vor einiger Zeit hab ich mal einem Dekra Mann zugesehen und das fand ich schon sinniger: Er ist mit einem Rad auf einen großen Keil gefahren, so daß der Wagen diagonal einfedert. (Also das was Nera gerade geschrieben hat.)
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Re: Als nächstes §21

Beitragvon special1986 » Freitag 19. August 2016, 11:17

Lese ich das jetzt richtig raus, das ihr der Meinung seid ich soll nochmal zu einer anderen Prüfstelle fahren?
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Re: Als nächstes §21

Beitragvon Nera » Freitag 19. August 2016, 12:49

special1986 hat geschrieben:Lese ich das jetzt richtig raus, das ihr der Meinung seid ich soll nochmal zu einer anderen Prüfstelle fahren?

Ja, fragen kostet ja nichts.....

hartmutschoen hat geschrieben:Die Prüfungen: Ist schon witzig wie die das machen, man sollte nur nicht zu auffällig schmunzeln :lol: Bei meiner Abnahme fährt man auf dem Hof ein paar "Achten", unbeladen versteht sich :mrgreen: Bei Deiner setzt man sich in den Kofferraum :mrgreen: Bei SkinDiver schaut man, ob die Hand noch dazwischen paßt :mrgreen: :mrgreen:
Vor einiger Zeit hab ich mal einem Dekra Mann zugesehen und das fand ich schon sinniger: Er ist mit einem Rad auf einen großen Keil gefahren, so daß der Wagen diagonal einfedert. (Also das was Nera gerade geschrieben hat.)

Meine Tüver/Prüfingenieure nehmen den Wagen auf die Bühne, legen dann hinten rechts und vorne links ein Stahlrad unter das Rad und lassen dann das Fahrzeug darauf ab. Dann wird einfach gekuckt ob die Freigängigkeit in allen Richtungen gegeben ist.
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