Ich wollte an meinem auch den Tachovorlauf korrigiert haben (ist das "Wording" so genehm?

).
Der FTH macht das nicht unter dem Hinweis, dass das nciht erlaubt sei.
Was man machen könne, ist die Abweichung messen lassen und eine zusätzliche Markierung (zB Klebepunkte) an Schlüsselgeschwindigkeiten auf die Tachoskala kleben. Sowas würde der ADAC machen.
Boschdienst hab ich nach der Aussage gar nicht erst gefragt.
Vor allem bei Änderungen /Eingriffen in die Elektronik, gäbe es sicher Problem mit der Garantie und eine einfache Manipulation dieses Impulses... wer weiss, was da im CAN-Bus sonst noch von abhängt...