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Temporyx hat geschrieben:Bei einer Dachkonstruktion wäre ich vorsichtig. Weniger wegen der Stablität, mehr wegen der Versicherung im Fall, dass z.B. mal auf der Autobahn was verloren gehen sollte.

Atum hat geschrieben:Temporyx hat geschrieben:
Der einzige Ausweg wäre eine Abnahme (§19 Abs. 3), 30Euro für ein OK oder UM GOTTES WILLEN und man hat die Chance auf der sicheren Seite zu sein.

Yoda hat geschrieben:Atum hat geschrieben:Der einzige Ausweg wäre eine Abnahme (§19 Abs. 3), 30Euro für ein OK oder UM GOTTES WILLEN und man hat die Chance auf der sicheren Seite zu sein.
Könnt Ihr mir das noch einmal genauer erklären?
Verstehe das nicht ganz! Wenn mir nen z.B. Bike vom Dach runter fällt, zahlt das dann meine Haftpflicht oder die Autoversicherung? Wenn ich den Träger nicht abnehmen lassen habe, zahlt meine Versicherung dann nichts?
Welcher § isn das, aus welchem Gesetzbuch?
Danke und Grüße!
callto://gerds_baiertaler )






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