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Fahrradträger

Rund um Ausstattung und Zubehör des Toyota iQs

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Re: Fahrradträger

Beitragvon Temporyx » Mittwoch 30. Juni 2010, 08:50

An den "Huckebike"-Träger habe ich mal versucht 2 Fahrräder zu montieren (möglich sind bis zu 3 Räder). Aber ich kann davor nur warnen. Das ist abenteuerlich ! Die gesamte Konstruktion wird dann so wackelig, dass einem schon Angst und Bange wird. Also, 1 Rad ist top. Mehr aber auch nicht.
Bei einer Dachkonstruktion wäre ich vorsichtig. Weniger wegen der Stablität, mehr wegen der Versicherung im Fall, dass z.B. mal auf der Autobahn was verloren gehen sollte.
Grüße von der hessischen Bergstraße
Wolfgang

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Re: Fahrradträger

Beitragvon Atum » Mittwoch 30. Juni 2010, 20:08

Temporyx hat geschrieben:Bei einer Dachkonstruktion wäre ich vorsichtig. Weniger wegen der Stablität, mehr wegen der Versicherung im Fall, dass z.B. mal auf der Autobahn was verloren gehen sollte.


Sehe ich genau so.
Der einzige Ausweg wäre eine Abnahme (§19 Abs. 3), 30Euro für ein OK oder UM GOTTES WILLEN und man hat die Chance auf der sicheren Seite zu sein.
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Re: Fahrradträger

Beitragvon Yoda » Mittwoch 30. Juni 2010, 21:17

Atum hat geschrieben:
Temporyx hat geschrieben:
Der einzige Ausweg wäre eine Abnahme (§19 Abs. 3), 30Euro für ein OK oder UM GOTTES WILLEN und man hat die Chance auf der sicheren Seite zu sein.


Könnt Ihr mir das noch einmal genauer erklären?
Verstehe das nicht ganz! Wenn mir nen z.B. Bike vom Dach runter fällt, zahlt das dann meine Haftpflicht oder die Autoversicherung? Wenn ich den Träger nicht abnehmen lassen habe, zahlt meine Versicherung dann nichts?

Welcher § isn das, aus welchem Gesetzbuch?

Danke und Grüße!
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Re: Fahrradträger

Beitragvon baiertaler » Mittwoch 30. Juni 2010, 21:40

Yoda hat geschrieben:
Atum hat geschrieben:Der einzige Ausweg wäre eine Abnahme (§19 Abs. 3), 30Euro für ein OK oder UM GOTTES WILLEN und man hat die Chance auf der sicheren Seite zu sein.


Könnt Ihr mir das noch einmal genauer erklären?
Verstehe das nicht ganz! Wenn mir nen z.B. Bike vom Dach runter fällt, zahlt das dann meine Haftpflicht oder die Autoversicherung? Wenn ich den Träger nicht abnehmen lassen habe, zahlt meine Versicherung dann nichts?

Welcher § isn das, aus welchem Gesetzbuch?

Danke und Grüße!

Es handelt sich dabei um den §19 StVZO zum Thema Betriebserlaubnis.
Und da läuft man u.U. schnell Gefahr, seinen Versicherungsschutz zu verlieren, wenn man Dinge (in unserem Fall Fahrradträger) ohne Betriebserlaubnis dran montiert hat . Ich wäre da generell vorsichtig. Sollte sich nämlich wirklich während der Fahrt etwas lösen und auf den nachfolgenden Verkehr fallen.... möchte es mir gar nicht so im Detail vorstellen.
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Re: Fahrradträger

Beitragvon Atum » Mittwoch 30. Juni 2010, 23:19

Sorry, war da etwas ungenau.

Prinzipiell kann eine Prüforganisation alles abnehmen (erlauben) was man an ein Fahrzeug baut, solange ein paar "Kleinigkeiten" erfüllt sind.
Zum einen darf das Zubehör nicht verkehrsgefährdend sein, zum anderen möchten die Prüfer gern ein Gutachten, dass dieses Teil bestimmte Voraussetzungen erfüllt (ist eine sehr sehr einfache Umschreibung das sogenannte Festigkeitsgutachten).
Ein Fahrradträger der nur für ein anderes Auto zugelassen ist, hat dieses Gutachten (sollten im Lieferumfang sein).
ABER die Prüfer möchten jetzt noch sehen ob die Verbindung zwischen Träger und iQ auch fest ist und welche Maßstäbe ein Prüfer bei einer solchen Prüfung anlegt, hängt ganz extrem von seiner eigenen Auffassung der Dinge ab.

Die rechtliche Grundlage für eine solche Prüfung ist der oben erwähnte §19 Abs. 3 der StVZO.

Prüfer A kann 2 Stunden an dem Träger rumwackeln, Räder drauf stellen, eine Probefahrt machen und findet dass der Träger nicht zum Auto passt, aber verlangt 120Euro dafür.

Prüfer B geht hin wackelt geht einmal ums Auto und trägt den Träger ein, das kostet dann ca. 30Euro.

Eintragen bedeutet, er macht einen Vermerk mit der Teilenummer (gegebenenfalls sogar mit dem vielleicht vorhandenen E-Prüfzeichen) in euren Fahrzeugpapieren.


Sollten inhaltliche Fehler im Text sein bitte ich um eine Mitteilung, wird dann sofort geändert.
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Re: Fahrradträger

Beitragvon SkinDiver » Donnerstag 1. Juli 2010, 07:16

Eine StVZO gibt es nicht mehr. Seit Anfang 09 glaube ich. ;)
§19.3 sind Abnahmen mit TÜV Teilegutachten. Sprich die ein Teil, welches zwar für den IQ zugelassen ist aber noch abgenommen werden muss, damit es ordentlich verbaut ist. Siehe z.B. Tieferlegungsfedern.

Teile die kein Gutachten haben. Oder nur über Vergleichsgutachten eingetragen werden können müssen nach meinem Wissen nach §21 eigetragen werden. Aussage DEKRA Prüfer.
Da der mich nicht mehr so leiden kann (wegen seiner eigenen Dummheit - ich musst einfach nur lachen :D )bin ich aber auch wegen nem Vergleichsgutachter zum TÜV (die in Thüringen NUR §19 Abnahmen machen dürfen) und der hat es eingetragen.

Und die Moral von der Geschicht:
Prüfer machen was sie wollen - egal von welcher Organisation und welche Befugnisse Sie haben.
Und ihr dürft niemals lachen, wenn die in nen Radkasten eines rollenden Autos die Hand halten und selbige sich klemmen.
Dann fliegt ihr vom Hof, weil euer Auto Verkehrsgefährdend ist :D :D :D
Gruß
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nichts auf den Hut

Beitragvon LALA » Donnerstag 1. Juli 2010, 09:01

Ich verstehe Eure Überlegungen nicht:
natürlich kann ich mir ein Teil vom TÜV/.... absegnen lassen und es anbauen,
ABER das hebt die NULL kg Dachlast des iQ nicht auf.

Also Träger auf dem Dach (Thule&Co freuen sich), jedoch keine Last von oben auf den iQ! :o
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Re: Fahrradträger

Beitragvon Atum » Donnerstag 1. Juli 2010, 11:51

Hi Peter, solange es in Europa einen iQ mit Dachlast gibt, geht es ohne größere Probleme, anderenfalls kannst Du über eine Einzelabnahme auch solche Dinge eintragen lassen, ähnlich der Erhöhung der "normalen" Zuladung.

Ich hatte einen Chevy Camaro Targa (!) selbst für den hat mir die DEKRA einen Träger (allerdings mit einigen Auflagen) eingetragen.
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Re: Fahrradträger

Beitragvon SkinDiver » Donnerstag 1. Juli 2010, 12:05

Ich könnt mir vorstellen, dass die Dachlachst "0" mit einem zu geringen Abstand der Träger zusammen hängt.
?! Weiß da wer was !?
Gruß
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Re: Fahrradträger

Beitragvon Yoda » Freitag 2. Juli 2010, 18:17

schönes Ding, jetzt habe ich endlich einen Klasse Fahrradträger gefunden und nun mache ich mir sorgen ob ich damit überhaupt fahren sollte. Aber mal Hand aufS Herz, wer lässt seinen Dachträger eigentlich eintragen??? Das ist doch nur wieder so eine Abzocke der Versicherungen um im Ernstfall nicht zahlen zu müssen, oder sehe ich das falsch?

Noch eine Frage zu den Heckträgerkonstruktionen die mitunter sehr abenteuerlich aussehen, muss man die auch eintragen?

Ach und wo bitte soll das stehen das unser iQ eine Dachlast von 0Kg zulässt, im Fahrzeugschein steht da nichts ! :?:

Wahnsinn, so ein komplexes Thema. Das ist doch schrottig ... Deutschland und die §en, das nervt doch :evil:
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