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Rückfahrkamera

Rund um Ausstattung und Zubehör des Toyota iQs

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Rückfahrkamera

Beitragvon Axl » Freitag 17. Januar 2020, 09:35

Moin!

Mein iQ ha ja die originale Rückfahrkamera von Toyota verbaut. Eigentlich ne feine Sache, nur leider ist jetzt das Teil etwas blind geworden. Dachte erst an Dreck vor der Linse bei dem tollen Regenwetter, aber leider nein!

Anscheinend ist drinnen im Gehäuse der Dreck/Feuchtigkeit. :(

Kennt sich jemand damit aus, ob ich da irgendwie ran komme?
Danke...
Gruß
Axl
8-)
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Re: Rückfahrkamera - Garantieanfrage

Beitragvon Axl » Freitag 21. August 2020, 05:32

Und wie ärgerlich, dass ich den Schaden nicht gleich gemeldet habe!


Artikelbezeichnung: Toyota IQ 1,33 Multidrive /
Ihre Beanstandung vom 19.08.2020 , Lieferung am 29.08.2019, Rechnung vom 29.08.2019

Sehr geehrte Herr ........,

wir bedauern, dass das von Ihnen gekaufte Produkt einen Defekt aufweist. Leider müssen wir Ihre Reklamation jedoch zurückweisen.

Grundsätzlich wird die Sachmängelhaftung nur dann ausgelöst, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Defekt aufweist. Dieser liegt vor, wenn die Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder für den üblichen Gebrauch ungeeignet ist.

Allerdings ist die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers streng von einer durch den Hersteller gewährten Garantie zu unterscheiden. Bei der Sachmängelhaftung führt nicht jeder Defekt der Kaufsache zu Ansprüchen des Käufers. Ein Gewährleistungsfall liegt beispielsweise nicht vor, wenn die Kaufsache infolge der gewöhnlichen Abnutzung oder einer unsachgemäßen Benutzung ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert.

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache wird von Gesetzes wegen vermutet, dass die Sache von Anfang an defekt war, so dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.

Nach mehr als 6 Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits defekt gewesen ist.

Ihre Bestellung wurde Ihnen am 29/08/2019 zugestellt. Die 6-Monats-Frist hat von Gesetzes wegen am Folgetag, also am 30/08/2019 zu laufen begonnen und endete daher mit Ablauf des 29/02 /2020.

Da Sie den Defekt der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Defekt schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten. Ebenso verhält es sich, wenn Sie den Defekt zwar innerhalb der 6-Monats-Frist bemerkt haben, jedoch erst nach Ablauf dieses Zeitraums reklamieren.

Leider bietet der Hersteller für das von Ihnen bestellte Produkt keine freiwillige Garantie an, so dass es nicht möglich ist, die Kaufsache durch den Hersteller reparieren oder austauschen zu lassen.

Mit der Bitte um Verständnis verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen,
___________________________ ___________________
--


Mit freundlichen Grüßen

....... / Geschäftsführer
Gruß
Axl
8-)
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Re: Rückfahrkamera

Beitragvon hartmutschoen » Freitag 21. August 2020, 23:04

Ich bin beeindruckt, wie umfassend und freundlich der Geschäftsführer den Sachverhalt beschreibt.

Hebt sich wohltuend den den "Pauschal-Abwimmlern" ab.

Lobenswert - so soll es sein :dieu:
Viele Grüße,
Hartmut.
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Re: Rückfahrkamera

Beitragvon Axl » Freitag 21. August 2020, 23:22

Das hatte ich mir auch gedacht Hartmut und gleich geantwortet, dass ich bereits hier im Forum den Mangel mitteilte. Und zwar am 17.01.2020, also noch in der Garantiezeit. Vielleicht langt ihm das als Nachweis... :|
Gruß
Axl
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