Mibran hat geschrieben: Sind Felgen mit einer anderen als der Standardgröße stets eintragungspflichtig, und benötigt man dazu stets den Kfz-Brief? Falls ja, müßte man ja die Bank um den Brief anbetteln. Hat jemand Erfahrungen, wie die Banken als eigentliche Eigentümer beim Thema Tuning bzw. Veränderungen überhaupt mitspielen? ...
Hi,
Radio Eriwan würde sagen:
Im Prinzip ja!
Wenn es eine ABE für die Felge gibt, dann ist die Felge nicht eintragungspflichtig ... aber ... nur wenn die Reifengröße bereits in den Papieren steht ... ist dies nicht der Fall, ist eine Eintragung pflicht !
Früher, also vor den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, brauchte man den Brief, heutzutage braucht man die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wohl nicht mehr. Man bekommt ein Schreiben, daß sozusagen eine "Ergänzung des Briefes" ist und mitgeführt werden muß ... den Banken ist es egal und wird der "Brief" gebraucht, dann schickt die Bank ihn normalerweise problemlos zu ...
... problematisch kann es manchmal bei geleasten Fahrzeugen werden.