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Moderatoren: baiertaler, SkinDiver






SkinDiver hat geschrieben:Du kannst auch nicht Xenon Brenner in einen Scheinwerfer, der für Halogenleuchtmittel gedacht ist, einbauen und dann denken es erlaubt ist.
Ebenso funktioniert es nicht einen 1,6l Turbo in den IQ zu bauen und dann noch eine Betriebserlaubnis zu haben.
Oder Diesel in einen Benzinmotor zu füllen.
Wenn du auf LEDs umrüsten möchtest brauchst du also komplett neue Rückleuchten mit LEDs.
Das sind nämlich auch diese werkseitigen Rückleuchten mit LEDs, die du angesprochen hast.
Wenn du genau hinschaust wirst du auch sehen, dass bei Fahrzeugen ohne werkseitige LED Rückleuchten immer komplett neue Rückleuchten verbaut sind.
Eine genaue Erklärung dazu kann dir ein TÜV/DEKRA Prüfer geben.




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