von iQed » Sonntag 24. Oktober 2010, 12:31
Ja das Recht sieht den Abzug im Falle einer juristisch erzwungenen Rücknahme vor, aber nicht wenn du und der Händler das unter sich ausmachen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Du kannst doch ganz sachlich und ruhig mit ihm reden, er weiß ja sicherlich um deinen Frust mit dem Verbrauch, also weiß er, dass er dir entweder etwas entgegen kommt, oder du bald eben nicht mehr Kunde bist, damit würde ich nicht drohen, zumindest nicht von Anfang an.
Dein Vorteil ist, dass der iQ nur einen recht geringen Wertverlust hat und du echt nur wenig gefahren bist, der Händler kann dein Auto gut als Jahreswagen verkaufen.
Lass dir einfach mal unter Berücksichtigung aller Fakten ein Angebot machen, z.b. für nen iQ+ 1.33 mit oder ohne Multidrive, und er soll dein Auto schätzen, ich denke nicht, dass du bei 5000 Euro Zuzahlung landest, aber 2000 Euro ist fast auch etwas zu niedrig. Wenn du auf die Automatik verzichtest, würde das natürlich die Zuzahlung deutlich schmälern.
Aber ich würde halt an deiner Stelle Nägel mit Köpfen machen, weil wenn du jetzt bestellst, kreigst du den Neuen erst im Januar und du fährst ja deinen jetzigen in der Zeit ja weiter und schmälerst damit ja dessen Wert, zumal die 1500 km sicher ja wieder zu Weihnachten anstehen.