von Temporyx » Dienstag 10. Mai 2011, 00:42
Die ZDF-Sendung "WISO" hat es heute Abend nochmal deutlich gezeigt (auch Halter anderer Fahrzeugtypen sind verunsichert), dass es auf die tatsächlich maximale Fahrzeugbreite zum Zeitpunkt des Durchfahrens der beengten Stelle ankommt. Was in den Fahrzeugpapieren drin steht, ist laut "WISO" unerheblich. Ist ja auch logisch, sonst könnte ja z.B. jeder Fahrer eines auf den Papieren schmalen Autos auf die Idee kommen, die heimische Wohnzimmercouch quer gelegt auf's Dach zu spannen und dann damit über die Autobahn zu heizen.
Gemessen wird bei Kontrollen stets die größte Breite des Fahrzeugs, egal wo, die aber meistens durch die Außenspiegel zustande kommt. Das bedeutet, wenn zumindest wir iQ-Fahrer in der beengten Stelle die Außenspiegel einklappen, kommt wir damit zwar unter die maximal zulässige Fahrzeugbreite, aber ob wir auf der Autobahn mit eingeklappten Außenspiegel fahren dürfen ist dann gleichwohl eine andere Sache.
Ganz kniffelig wird's, wenn die Schilder keine Auskunft darüber geben, welche der Spuren Breitenbegrenzt ist. In solchen Fällen gilt die Begrenzung für alle Spuren! D.h. Lkw's dürften solche Passagen - egal auf welcher Spur - überhaupt nicht durchfahren, haben aber auf Autobahnen meist keine Chance diese vorher zu verlassen. Siehe auch Posting von muellbombe vom Sonntag 27. Februar 2011.
Grüße von der hessischen Bergstraße
Wolfgang
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