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Kaufberatung Sommerkompletträder

Generelle Diskussionen rund um den Toyota iQ

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Kaufberatung Sommerkompletträder

Beitragvon A8NSLIDELUXE » Dienstag 1. März 2011, 15:20

Hallo zusammen,

da ich immer recht frühzeitig plane, würde ich mir gern ein paar Tipps von Euch für die Sommerschlappen holen. Ich habe meinen IQ+-Diesel, 2. Generation, mit 15"-Winterbereifung bekommen und möchte für den Sommer auf 16"er-Alus umsteigen.

Bei den Felgen dachte ich an Rial Milano oder RC Design RC18 (haben mir optisch am besten gefallen bei reifen.com), und die Reifen sollten so gut wie möglich sein. Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben?

Worin unterscheiden sich denn die Reifengrößen "195/50 R16", "195/55 R16" und "205/45 R16"?

Danke und Gruß!
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Re: Kaufberatung Sommerkompletträder

Beitragvon Amethyst » Dienstag 1. März 2011, 16:58

A8NSLIDELUXE hat geschrieben:
Worin unterscheiden sich denn die Reifengrößen "195/50 R16", "195/55 R16" und "205/45 R16"?


Die erste Zahl ist immer die Reifenbreite in mm, die zweite die Reifenhöhe in Prozent der Breite, gibt also an wie hoch die Seitenwand ist. R 16 steht für 16 Zoll.
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Re: Kaufberatung Sommerkompletträder

Beitragvon A8NSLIDELUXE » Mittwoch 2. März 2011, 13:27

Danke erstmal für die Info. Gibt es denn spürbare Unterschiede zwischen den Größen? Oder beschränkt es sich aufs Optische, dass der eine Reifen etwas schmaler und der andere etwas breiter ist?
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Re: Kaufberatung Sommerkompletträder

Beitragvon Nera » Mittwoch 2. März 2011, 14:55

Also ein 195/50 zu einem 195/55, da ist letztgenannter natürlich höher. Das heißt dein Abrollumfang verändert sich.
Dies ist innerhalb einer gewissen Toleranz zulässig. Bei der Berechnung ob ein Reifen zu der Standard-Reifendimension
Abweichungen hat spielt die Kombination aus Höhe und Breite eine Rolle.

Standardbereifung ist ja soweit ich das grad weiß 175/65/15. Der 195/50/16 weicht um -1,19% ab, das ist im Rahmen und okay.
Der 195/55/16 weicht um 2,05% ab, das ist laut Reifenrechner nicht zulässig. Der 205er Reifen weicht um -2,91% ab, auch nicht zulässig mit den Standardeinstellungen. Das bedeutet du müßtest eine Tachoangleichung machen um den Reifen fahren zu können. Ob sich das allerdings rechnet wage ich mal zu bezweifeln, kommt auf den Reifenverschleiß an den du hast.

Und die nächste Sache ist die, ob du den entsprechenden Reifen auf der Felge die du möchtest fahren darfst, also was im Gutachten steht (Teilegutachten Angabe für den IQ oder die Größe die beim Festikgeitsgutachten geprüft wurde)

Je größer die Felge, desto niedriger wird normal dein Reifen (Flanke), desto besch.... wird der Fahrkomfort. Und je breiter der Reifen und je größer die Felge, desto schwerer kommste vom Fleck :mrgreen:
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Re: Kaufberatung Sommerkompletträder

Beitragvon A8NSLIDELUXE » Mittwoch 2. März 2011, 19:38

Oha, so kompliziert ist das? :shock:

Ich habe einfach bei reifen.com (oder jedem anderen vergleichbaren Händler) den IQ D-4D ausgewählt und mich dann durch die Kombinationen aus Felgen und Reifen geklickt. Eigentlich habe ich gedacht, dass dann von vornherein nur zulässige Kombinationen angezeigt werden.
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Re: Kaufberatung Sommerkompletträder

Beitragvon Atum » Mittwoch 2. März 2011, 20:23

ist noch im Rahmen, nichts desto trotz brauchst Du eine Abnahme durch eine der vielen Prüforganisationen (DEKRA, TÜV, ect.)
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Re: Kaufberatung Sommerkompletträder

Beitragvon iQuadrat » Mittwoch 2. März 2011, 21:02

Ganz interressant ist auch die "Car - Show" unter z.b. www.cms-wheels.de oder www.ronal.de da kannst du auch gleich in das für den TÜV notwendige Gutachten schauen.

Nicht ganz unwesentlich finde ich, auch mal von den Fahreigenschaften abgesehen, den Reifenpreis. Ein 205er kann unter umständen guenstiger als ein 195er sein weil er evtl. "gängiger" ist.

Gruß
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Re: Kaufberatung Sommerkompletträder

Beitragvon Summermoon » Donnerstag 3. März 2011, 14:32

Verkaufe günstig meine Original 16 Zoll Felgen mit Bereifung. Ca. 5000 Kilometer gelaufen.
Bei Interesse bitte bei mir melden.

16 Zoll Originalfelgen vom 1.33


Gruss
Summermoon
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Re: Kaufberatung Sommerkompletträder

Beitragvon A8NSLIDELUXE » Freitag 4. März 2011, 20:08

Angenommen, ich entscheide mich für die Rial Milano 16"-Felgen und 205/45R16 Reifen. Dann zeigt Euromaster mir folgende Montagehinweise an:

"Merkmale
Auflagen für die Reifen
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter Radmitte vollständig umzulegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
Auflagen für die Räder
00030 e6*2001/116*0119*..
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig).
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 205/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen."

Damit kann ich als Laie überhaupt nichts anfangen. Was muss ich konkret tun, damit ich mit dieser Kombination fahren darf?
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Re: Kaufberatung Sommerkompletträder

Beitragvon SkinDiver » Samstag 5. März 2011, 13:55

Fahr zu einem Reifenhändler und lass die Räder, so wie du möchtest montieren.
Keiner kann genaus sagen, was du machen musst und auf die Gutachten ist nicht wirklich verlass!
Jedes Auto ist auch etwas anders und jedes Grad oder jeder Millimeter zählt.

Der Reifenhändler kann dir dann auch genau sagen, was du machen musst.

Oder schick mir Gutachten und genaue Felgenbezeichnung per Mail - so ist das etwas unübersichtlich hier und die Angabe zur Felge ist so ungenau, dass man keine Aussage treffen kann.
Gruß
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