Hallo IQl'erInnen,
so wie es aussieht erhält der LKW Fahrer nun eine Strafe als Ordnungwidrigkeit, da kein Unfall mit Schaden eingetreten ist. Also an Alle, schwere Missachtung der Verkehrsregeln mit fast üblem Ausgang des unfreiwilligen Unfallteilnehmers inkl. durchgeführter Fahrerflucht, sofern man einen LKW fährt, begeht in Deutschland eine kleine Ordnungswidrigkeit. In etwa wie falsch Parken.
Folglich sind also die in Deutschland gültigen Verkehrsregeln eher als Empfehlung zu verstehen und Fahrerflucht, solange du nicht schwer geschädigt bist, eher eine Winzigkeit die halt mal vorkommen kann.
Ihr müsst nur sagen, ihr hättet nichts gesehen.
Ausserdem ist es zu empfehlen in Zunkunft voll draufzuhalten, denn nur bei schwerem bis tödlichem Ende des Opfers, erst dann genießt auch der Täter eine Art Abstrafung.
Was ist denn das für ein Müll, ich bin schockiert