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Leasingübernahme, Garantie auf meine Kosten

Generelle Diskussionen rund um den Toyota iQ

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Re: Leasingübernahme, Garantie auf meine Kosten

Beitragvon kurfuerst » Freitag 29. März 2013, 16:51

Ohne Profi zu sein, glaube ich aber das Du leider nicht recht hast.

Beim Leasing gehört das Auto nicht Dir, sondern der Bank, Du hast nur ein Nutzungsrecht. Wie Du schon richtig im Vertrag gelesen hast ist der Leasinggeber nicht verpflichtet Dir das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrags zum Kauf anzubieten. Bei Vertragsabschluss wird ein Restwert nach Beendigung des Vertrags ermittelt, solltest Du Dein Fahrzeug perfekt behandelt und auch weniger Kilometer auf dem Tacho stehen haben, bekommst Du etwas Geld zurück. Alle Ein- und Umbauten, die Du während der Nutzungszeit vorgenommen hast, sind von diesem Vertrag nicht berücksichtigt. Der Leasinggeber kann Dir für die Aufwertung etwas zuzahlen, er muss das aber nicht. Er kann auch von Dir verlangen, dass Du das Fahrzeug in den Originaltustand versetzt.

Eine Tieferlegung zum Beispiel ist da schon kritisch zu sehen, da sie im allgemeinen eher die gesamten Fahrwerkskomponenten schädigt und somit den Fahrzeugwert verringert.

Es gibt aber auch Leasingverträge, die Dir nach Ablauf der Nutzungszeit ausdrücklich den Erwerb des Fahrzeugs garantieren. Sixt bietet z.B. diese Möglichkeit, auch wenn ich ansonsten nicht sehr gut auf diese Firma zu sprechen bin.

Viele Grüße, Volkmar
kurfuerst
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Re: Leasingübernahme, Garantie auf meine Kosten

Beitragvon MUCiQ » Freitag 29. März 2013, 17:24

1. Der Restwert ist Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der monatlichen Rate, wie auch die jährliche km-Leistung.
2. Richtig gelesen: Der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf Erwerb vom Leasinggeber nach Auslauf des Leasingvertrages.
3. Die nachträglichen Einbauten erhöhen zwar den Wert, haben aber keine Relevanz, das ist eigenes Risiko und muss im Streitfall sogar zurückgebaut werden.
4. Die Minderkilometer spielen nur dann eine Rolle, wenn eine Kilometerabrechnung vereinbart wurde, dann gibt es Geld zurück, was beiner einer Restwertabrechnung nicht der Fall ist. Hier kann der Händler sogar die Differenz zwischen Restwert und Marktwert vom Leasingnehmer verlangen, relevant immer nur bei einer Rückgabe nach Auslauf des Leasingvertrages.

Seit mehr als 25 Jahren verkaufe ich Fahrzeuge und schließe auch Leasingverträge ab, es ist so. Der Händler kann den Preis der 2 jährigen Gabrauchtwagengarantie verlangen. Lt. EU-Recht ist jeder Händler sogar verpflichtet eine Gabrauchtwagengarantie bei Verkauf zu geben, im gegenseitigen Einverständnis kann auf 1 Jahr reduziert werden, ein Ausschluss ist nach EU-Recht nicht möglich.
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Re: Leasingübernahme, Garantie auf meine Kosten

Beitragvon SkinDiver » Freitag 29. März 2013, 18:15

Was ich nicht verstehe ist warum kann der Händler die Differenz zwischen Markt- und Restwert verlangen. Ich habe doch einen Vertrag mit der Bank und nicht mit dem Händler oder?

Und wie du schon gesagt hast dient der Restwert auf Grund der Berechnungsgrundlage. Durch weniger Kilometer steigt der Restwert ja und man hat über die monatlichen Raten zu viel bezahlt.
Vergleichbare IQ zu meinem liegen aktuell so bei 9.000€ (Kilometer, Ausstattung, Motor, Getriebe und Zulassung fast identisch)
Meiner soll hat im 10.2014 einen errechneten Restwert von 6.500€.
Also kann man davon ausgehen das der Marktwert noch etwas über dem errechneten Restwert liegt.
Müsste ich nur bei der Rückgabe noch mit Zahlungen rechnen?

Kommen wir aber nochmal auf die Gebrauchtwagengarantie...
... warum muss er die geben? Ich bin doch schon der Halter vom Fahrzeug.
Und in meinem Fall habe ich sogar noch eine Anschlussgarantie auf das Fahrzeug.

Ich dachte eigentlich, dass ich dann einfach den Restwert an die Bank überweise und den Fahrzeugbrief bekomme.
So wie sich das anhört verdient der Händler ja quasi zwei mal an der Karre. :|
Gruß
Skin


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Re: Leasingübernahme, Garantie auf meine Kosten

Beitragvon MUCiQ » Freitag 29. März 2013, 21:14

Eine Differenzzahlung zwischen Rest- und Marktwert beim iQ ist in der Regel nicht angesagt. Der Auris ist das Negativbeispiel!

Es ist ein Unterschied zwischen Restwertleasing und Kilometerleasing.

Du bist zwar Halter des iQ aber Eigentümer ist immer noch der Leasinggeber.

Alle Abwicklungen laufen über den FTH. Auch eine Übernahme nach Auslauf.

Bei einer vorher gekauften Garantieverlängerung ist keine Zahlung fällig.
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Re: Leasingübernahme, Garantie auf meine Kosten

Beitragvon koshi » Sonntag 31. März 2013, 14:42

Vielleicht zum einfacheren Verständnis:

* Durch das Leasing gehört der Wagen nicht dem Leasingnehmer, sondern der Bank
* Wird das Fahrzeug nach Ende des Leasingvertrages vom Leasingnehmer "übernommen", handelt es sich rechtlich um einen Verkauf des Fahrzeuges
* Wenn man in der EU etwas verkauft, muss man als Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für die Mangelfreiheit der Sache einstehen - Diese Gewährleistung kann durch vertragliche Vereinbarungen unter Vollkaufleuten ausgeschlossen werden. Bei einem Verkauf an Endkunden ist das nicht zulässig
* Schon allein aus diesem Grund (Neben anderen Überlegungen) hat die Bank kein Interesse daran, dem Leasingnehmer sein Fahrzeug zu verkaufen - Sie ist schließlich Bank und nicht Autohändler, dass sie sich mit Gewährleistung/Reparaturen/etc. beschäftigen könnte
* Stattdessen gibt es offenbar bei Toyota die vertragliche Pflicht für den Händler, der das Leasing damals vermittelt hat, das Fahrzeug zum vereinbarten Wert von der Bank zu kaufen - Bei diesem Kauf schließt die Bank die Gewährleistung aus.
* Der Händler kann anschließend mit dem Wagen tun, was er möchte - Er kann das Fahrzeug am freien Markt veräußern, er kann das Fahrzeug auch dem ursprünglichen Leasingnehmer verkaufen (Hier gibt es gegebenenfalls ebenfalls vertragliche Bestimmungen - z.B. Vorkaufsrecht).
* In jedem Fall muss der Händler bei einem Verkauf an Endkunden wieder für die Mangelfreiheit der Sache einstehen, also Gewährleistung geben. Da er den Wagen aber von der Bank ohne Gewährleistung gekauft hat, geht jede Mängelbeseitigung hier zu seinen Lasten - Er muss also für Reparaturen zahlen, hat aber gleichzeitig aus dem Fahrzeugverkauf keine finanziellen Rücklagen, um diese zu decken, da er das Auto wohl mehr oder weniger zum gleichen Preis durchschiebt, den er der Bank bezahlen musste (Er hat seinen Gewinn ja bereits beim Leasingabschluß erwirtschaftet).
* Um dieses Risiko abzufangen, schließt der Händler eine Gebrauchtwagengarantie ab und gibt die Kosten dafür an den Käufer des Fahrzeugs wieder. Das ist sowohl ökonomisch nachvollziehbar als auch rechtlich absolut statthaft.
* Als Endkunde ist man natürlich nicht gezwungen, diesen Betrag zu zahlen - Man kann ja alternativ auch ein anderes Fahrzeug am freien Markt kaufen. Wenn man aber genau sein altes Fahrzeug wieder will, wird man die Bedingungen des Händlers akzeptieren müssen. In dem Fall sind sie - wie gesagt - nachvollziehbar und fair. Falls man selbst ein Gewerbe hat, könnte man mit dem Händler einen Gewährleistungsausschluß vereinbaren - dann braucht er keine Garantieversicherung abschließen. Für Privatkunden ist das in der EU nicht möglich.


:!: Aus eigener Erfahrung noch einen interessanten Denkanstoß dazu: Der Umfang der abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantie und der gesetzliche Gewährleistungsanspruch sind nämlich nicht zwingend Deckungsgleich!

Mein Vater erworb z.B. einen damals fünf Jahre alten Wagen von einem Händler. Der Händler hatte eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen und diese in den Preis einkalkuliert. Er ging davon aus, dass er damit jedes finanzielle Risiko für sich gedeckt hätte. Nach einigen Tagen funktionierte das Radio nicht mehr - Es handelte sich um eine relativ aufwändige Anlage mit CD-Wechsler, etc. (Aber alles original). Wir teilten dies dem Händler mit und forderten ihn auf, den Mangel zu beseitigen.

Als Antwort bekamen wir ein Schreiben, dass die abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie leider keine Elektronikschäden umfasst. Diese wären grundsätzlich ausgeschlossen, sowie diverse andere Dinge (oft auch kilometerabhängig)

Ich antwortete darauf, dass es sehr schade ist, dass der Händler den Schaden nun nicht von der Garantieversicherung ersetzt bekommt, dies aber nichts daran ändert, dass er uns gegenüber verpflichtet ist, die Mangelfreiheit des verkauften Autos herzustellen. Der Händler hat damals etwas gewürgt, nachdem er sich aber rechtlich beraten ließ alles bezahlt - Für den Händler ein sehr teurer Spaß, da sich das Fahrzeug leider als nicht besonders zuverlässig erwies und noch einige Mängel dieser Art auftraten...
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Re: Leasingübernahme, Garantie auf meine Kosten

Beitragvon IQ Charly » Sonntag 31. März 2013, 22:31

Hallo,

leider wird Leasing immer noch mit einer Finanzierung Ballonrate verglichen und erwartet eine automatische Übernahme zum Restwert. Leasing ist schlicht und einfach eine Anmietung des Autos für den abgeschlossenen Zeitraum. Beschrieben wurde das hier schon recht gut. Der Händler übernimmt das Auto zum Restwert von der Leasinggesellschaft und kann es dann weiterverkaufen an wen und zu welchen Preis er möchte. Es gibt kein Vorkaufspreis für den Leasingnehmer, das ist dann schlichtweg ein Goodwill des Händlers gegenüber seines Kunden ( Übernahme zum Restwert ). Und Skin, habe meinen letzten Leasingvertrag da abgelaufen leider nicht mehr zur Hand, bin aber der Meinung, jede größere Änderung vorab der Leasinggesellschaft zu melden, da der Wagen nicht Dir sondern der Gesellschaft gehört, könnte bei Rückgabe noch Ärger geben, muß aber nicht.

Gruß Charly
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