Aber man ist doch nicht zur Rückgabe des Fahrzeugs gezwungen oder?
Wofür gibt es dann die Restwertberechnung?
Hat das Fahrzeug Kratzer oder abgefahrene Reifen wird das einem bei der Rückgabe in Rechnung gestellt.
Gebe ich das Fahrzeug jetzt in Top Zustand ab und habe weniger Kilometer als vereinbart auf dem Tacho müsste ich ja dann Geld wieder bekommen.
Genauso bei Wertsteigerungen durch Veränderungen
- neues Fahrwerk
- Domstreben
- Tagfahrlichter
- Chromleisten
- Einstiegsleisten
- Sportpedale
... nur mal so als Beispiele die ich u.a. verbaut habe.
Das alles müsste ja demzufolge den Restwert steigern und ich käme bei der Rückgabe noch Geld von Toyota.
Oder???
Außerdem ändert das Fahrzeug nicht den Halter... also warum Gebrauchtwagengarantie?
PS: ich hab eben mal in meinen Vertrag geschaut - also
§16.5 Der Leasing-Nehmer wird kein Recht auf Erwerb des Fahrzeuges vom Leasing-Geber nach Vertragsablauf eingeräumt
Leasing-Geber ist aber Toyota Financial Services und nicht der Händler. In meinem Vertrag steht auch nicht das der Händler das Fahrzeug kaufen muss. Lediglich das für alle anfallenden Bearbeitungen (wie Übergabe und Rücknahme) ein Dritter (der Händler) von Toyota beauftragt werden kann.